Auf einen Blick: Regelmäßige Kehrung und Überprüfung Ihrer Anlagen
Die Häufigkeit der Überprüfung Ihrer Heizungsanlage richtet sich nach den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung). Das heißt, je intensiver eine Feuerstätte genutzt wird und je nachdem, welcher Brennstoff zum Einsatz kommt, können gesetzlich zwischen einer und bis zu vier Überprüfungen pro Jahr vorgeschrieben sein.
Heizanlagen mit festen Brennstoffen – Das sind die Prüfintervalle:
Schornsteine, die an Feuerstätten für feste Brennstoffe wie Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel angeschlossen sind, müssen regelmäßig gekehrt und überprüft werden.
Schornsteinreinigung bei regelmäßig genutzten Feuerstätten
- Ganzjährig regelmäßig genutzt: 4x jährlich
- Regelmäßig in der Heizperiode (01.10.–31.05.) genutzt: 3× jährlich
- Feuerstätten zur Verbrennung von Holzpellets: 2× jährlich
- Blockheizkraftwerke mit festen Brennstoffen: 2x jährlich
- Feuerstätten mit wiederkehrender Überwachung nach § 15 1. BImSchV: 2x jährlich
Schornsteinreinigung bei unregelmäßiger Nutzung
- Wenig genutzte oder unregelmäßig genutzte Anlagen: Für gelegentlich oder saisonal eingesetzte Feuerstätten und Räucheranlagen 1–2 Prüfungen pro Jahr.
- Dauerhaft ungenutzte, aber betriebsbereite Anlagen: Diese sowie zugehörige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen werden einmal jährlich kontrolliert.
- Pflichtprüfungen laut BImSchV: Gesetzlich wiederkehrend zu überwachende Feuerstätten werden – unabhängig von der Nutzung – mindestens einmal im Jahr geprüft.
- Sonderanlagen und technische Details: Anlagen mit besonderen Regelungsmechanismen oder innovativer Technik können abweichenden Intervallen unterliegen – hier beraten wir individuell.
Abgaswege-
überprüfung bei flüssigen Brennstoffen
Für Heizöl und vergleichbare flüssige Brennstoffe gelten folgende Intervalle (je nach Technik und Qualität des Brennstoffs):
- regelmäßig benutzte Feuerstätte: 3x im Jahr
- mehr als gelegentlich, aber nicht regelmäßig benutzte Feuerstätte: 2x im Jahr
- gelegentlich benutzte Feuerstätte: 1x im Jahr
- Für klassische Feuerstätten, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke sowie ungenutzte, aber betriebsbereite Anlagen ist einmal im Kalenderjahr eine Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
- Moderne Brennwertfeuerstätten und Anlagen mit schwefelarmem Heizöl müssen alle zwei Jahre kontrolliert werden.
- Für besonders effiziente Systeme mit automatischer Verbrennungsregelung sowie stationäre Notstromaggregate – hier ist alle drei Jahre eine Prüfung erforderlich.
Gasbetriebene Heizsysteme – Prüfintervalle im Überblick:
Für Erdgas, Flüssiggas, Biogas und ähnliche Brennstoffe gilt:
- Jährliche Kontrolle: Raumluftabhängige Feuerstätten mit Gas müssen einmal pro Jahr überprüft werden.
- Alle 2 Jahre: Raumluftunabhängige oder druckgeführte Brennwertanlagen, sowie gasbetriebene Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen und ähnliche Geräte – hier ist alle zwei Jahre eine Prüfung fällig.
- Alle 3 Jahre: Für besonders moderne Anlagen mit automatischer Verbrennungsregelung genügt eine Kontrolle alle drei Jahre.
Unsere Leistungen als Ihr Kaminkehrer in Zusmarshausen
Kamine kehren & überprüfen
Wir entfernen Ruß und Ablagerungen aus dem Kamin und kontrollieren Ihre Anlage auf mögliche Schäden. So bleibt Ihre Feuerstätte nicht nur sicher, sondern auch effizient.
>> Eine regelmäßige Reinigung ist entscheidend für einen ausreichenden Brandschutz und eine einwandfreie Abgasführung.
Abgasleitungen überprüfen
Wir überprüfen die Abgasführung auf Dichtigkeit, Funktion und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Dabei nehmen wir alle zugänglichen Leitungen und Übergänge genau unter die Lupe.
>> So stellen wir sicher, dass keine schädlichen Abgase austreten – und Ihre Gesundheit zuverlässig geschützt ist.
Heizungen messen & überprüfen
Wir messen Emissionen und prüfen die Verbrennungstechnik Ihrer Heizungsanlage. Dabei kontrollieren wir, ob gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden.
>> Ein wichtiger Schritt für die Umwelt, die Energieeffizienz und für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Feststoffmessung
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Feststoffmessungen an Ihren Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzheizung durch.
>> So wird das Einhalten aktueller Umweltauflagen und optimales Heizen garantiert.
Kontrolle gewerblicher Dunstabzüge
Wir überprüfen gewerblich genutzte Küchenabzüge auf Funktion und Brandschutz. Bei dieser Kontrolle werden Filter, Abluftführung und Brandsicherheit geprüft.
>> Diese Kontrolle ist notwendig, um Fettbrände zu vermeiden und einen hygienischen Küchenbetrieb zu sichern.
Gashausschau
Verlassen Sie sich auf Ihre Gasleitung! Wir inspizieren Ihre Hausgasleitung vom Übergabepunkt bis zum Gerät, indem wir auf Lecks, Korrosion und sichere Verlegung prüfen.
>> Unverzichtbar für die Sicherheit im Haushalt.
Holzfeuchtemessung
Wir messen den Feuchtigkeitsgehalt Ihres Brennholzes vor Ort. Zu feuchtes Holz verursacht Ablagerungen und schlechte Verbrennung.
>> Wussten sie, dass trockenes Holz die Effizienz steigert und die Emissionen verringert?
Querschnittsberechnung Abgasanlagen
Wir berechnen den optimalen Querschnitt für Ihren Kamin oder Ihre Abgasleitung. Dabei berücksichtigen wir Gerätedaten, Höhe, Druckverhältnisse, etc.
>> Dies sorgt für einen sicheren Betrieb und effiziente Abgasführung in Ihrem Zuhause.
Einfach Termin vereinbaren
Sie suchen einen Kaminkehrer in Zusmarshausen und Umgebung? Sie haben Fragen zu unseren Leistungen, wünschen eine Beratung oder möchten direkt einen Termin vor Ort vereinbaren?
Wir sind gerne für Sie da.
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